Die CDU informiert: Hartz-IV muss neu berechnet werden
Viel Aufsehen erregte in dieser Woche die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz-IV.
Darin hatten die Karlsruher Richter das Verfahren für die Berechnung zu den staatlichen Regelsätzen für verfassungswidrig erklärt. Anlass war die Klage von drei Familien, welche die Hilfssätze für Kinder und Erwachsene als zu niedrig empfanden und sich durch die Instanzen bis vor das Bundesverfassungsgericht geklagt hatten.
Nadine Müller - unsere Bundestagsabgeordnete – stellt zum Urteil fest, dass die Verfassungsrichter dem Gesetzgeber einen klaren Auftrag geben, die Festsetzung der Hartz IV Regelsätze neu zu strukturieren. Nun müsse es darum gehen, zeitnah eine Evaluation des Bedarfssatzes vorzunehmen und die wirklich notwendigen finanziellen Leistungen zu ermitteln, um Kindern und Jugendlichen eine gute und gesunde Entwicklung sowie eine ausreichende gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.
“Dies darf allerdings nicht nur für Kinder von Hartz-IV Empfängern gelten”, betont Nadine Müller.
“Es ist mir ein Anliegen, dass wir die Familien, die ohne staatliche Unterstützung auskommen, nicht aus den Augen verlieren. Auch deren Kinder brauchen unsere Unterstützung, so z. B. durch Kindergeld, Kinderzuschlag und steuerliche Regelungen – Kinder, deren Eltern arbeiten, dürfen nicht schlechter dastehen als Kinder, deren Eltern nicht arbeiten”, argumentiert Nadine Müller abschließend.
Die Entscheidung des Gerichts ist auch in sofern bemerkenswert, als dass die Richter erstmals die Leistungen für Hilfsbedürftige mit einem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum in Zusammenhang brachten. Demnach ist die derzeitige Berechnung der Regelsätze besonders für Kinder verfassungswidrig, weil oft nur an der wirklichen Lebenssituation vorbei geschätzt wurde. Sie bleibt aber bis Januar 2011 in Kraft.
Jörg Schwindling, der Vorsitzendes des CDU Gemeindeverbandes Heusweiler gänzt hierzu: “In der Diskussion über dieses Thema darf man einige Urteilsinhalte und bisher kaum erwähnte Fakten nicht vergessen, da sonst ein falscher Eindruck geweckt und unnötige Polarisation betrieben wird”.
“Das Gericht legte unter anderem ausdrücklich dar, dass sich das Urteil nicht darauf beziehe, dass die Höhe der Leistungen per se verfassungswidrig seien, sondern die bisher angewandte Pauschal-Methode die zur Berechnung der Leistungen führt”, so Schwindling.
Es ist wichtig zu erkennen, dass es also ganz klar nicht einfach darum geht, die Kindersätze anzuheben, sondern eben darum, eine generelle Neubetrachtung der tatsächlichen und realen Bedarfe vorzunehmen. Dies muss nicht zwangläufig durch mehr Geld geschehen.
“Man kann sich in vielen gesellschaftlichen, kulturellen und schulischen Bereichen auch grundsätzlich neue Förderungsmöglichkeiten für Kinder und Familien mit Kindern vorstellen, die nichts mit ‘
Geldzahlungen’ zu tun haben”, so Jörg Schwindling abschließend über Ideen, die wir auch konkret im Saarland, im Regionalverband und für Heusweiler weiterentwickeln und realisieren möchten.
Ihre Nadine Müller, MdB
Ihre CDU in der Gemeinde Heusweiler
Jörg Schwindling, Vorsitzender des CDU Gemeindeverband









